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Feuerbeschau
Feuerbeschau
Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz durch Brand kann das Staatsministerium des Innern Verordnungen erlassen über (...) die der Feuerbeschau unterliegenden Gebäude, Feuerungsanlagen und sonstige Anlagen und Gegenstände, von denen Brandgefahren ausgehen können.
(Art. 38 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetz)
Das Staatsministerium des Innern Verordnungen hat von oben genannter Ermächtigung Gebrauch gemacht und die seit 1. Juli 1999 geltende Feuerbeschauverordnung erlassen.
Feuerbeschauverordnung Bayern
Wer führt die Feuerbeschau durch??
Die Gemeinde entscheidet nach „pflichtgemäßem Ermessen“ über die Durchführung der Feuerbeschau und übernimmt dabei ein ganze Menge Verantwortung für die Brandsicherheit baulicher Anlagen. Nicht jede Gemeinde kann es sich leisten, dafür einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter bereitzustellen.
Wir können für Sie diese Aufgabe übernehmen und die Feuerbeschau durchführen.
Was soll die Feuerbeschau erreichen?
Die Feuerbeschau dient dazu Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.
Ergebnis der Feuerbeschau
Der Befundbericht zu einer Feuerbeschau ist die Zusammenstellung der bei
der Feuerbeschau festgestellten Mängel. Für den Betreiber ist er eine
Information über die gefährlichen Zustände in seinem Anwesen. Die
Beseitigung der aufgeführten Mängel ist in jedem Fall anzustreben.
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