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Blitzschutz


Blitzschutznachweis

"Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen."
(§46 der Musterbauordnung 2002)

Dieser Satz findet sich so oder in leicht veränderter Textfassung in fast allen Landesbauordnungen. Der Gesetzgeber schreibt damit für jedes Bauvorhaben eine Einzelfallprüfung vor. Es ist zu prüfen, ob Blitzschlag leicht eintreten (z.B. anhand der Lage und Ausdehnung des Gebäudes) oder zu schweren Folgen (z.B. Personenschaden) führen kann.

Der Gesetzgeber benennt keine technische Regel, nach der diese Prüfung durchgeführt werden soll. Folglich ist der Bauherr/Architekt zur Nachweisführung verpflichtet, kann aber die Risikoabschätzung selbst durchführen soweit alle im Gesetzestext genannten Einflußgrößen (Lage, Bauart, Nutzung, Folgen) detailliert betrachtet werden. In der Praxis erweist sich das als gar nicht so einfach, weil in der Regel die erforderlichen Abschätzungen eine entsprechende Erfahrung voraussetzen.

Für pauschal 100 € je Gebäude erhalten Sie von uns diesen baurechtlich geforderten Blitzschutznachweis. Die Notwendigkeit einer Blitzschutzanlage wird von uns anhand der grundlegenden Gebäudedaten beurteilt. Durch parallele Anwendung von 4 unterschiedlichen Berechnungsverfahren wird eine zuverlässige Aussage über die Einschlagwahrscheinlichkeit und der möglichen Blitzschlagfolgen getroffen.

Sie erhalten den Blitzschutznachweis per Post zugeschickt, wenn Sie uns die benötigten Gebäudedaten (ausgefüllten Fragebogen faxen oder Datensatz mailen) übermittelt haben. Weitere Informationen zum Blitzschutz finden Sie hier.


Download

Fragebogen Blitzschutz oder Blitzschutz-Datenerfassung (Windows-Programm)

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(c) by Dipl.-Ing.(TU) Martin Huber, München, Februar 2009, Impressum