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Blitzschutz


Blitzschutznachweis

"Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen."
(§46 der Musterbauordnung 2002)

Dieser Satz findet sich so oder in leicht veränderter Textfassung in fast allen Landesbauordnungen. Der Gesetzgeber schreibt damit für jedes Bauvorhaben eine Einzelfallprüfung vor. Es ist zu prüfen, ob Blitzschlag leicht eintreten (z.B. anhand der Lage und Ausdehnung des Gebäudes) oder zu schweren Folgen (z.B. Personenschaden) führen kann.

Für pauschal 110 € je Gebäude erhalten Sie von uns diesen baurechtlich geforderten Blitzschutznachweis, soweit Sie uns alle benötigten Gebäudedaten zur Verfügung stellen..

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