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Brandschutz

In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber zunehmend die Verantwortung für den Brand- und Blitzschutz "privatisiert". Dieser Trend wird sich weiter fortsetzen. Der Bauherr/ Architekt/ Hausverwalter/ Gebäudenutzer ist plötzlich alleine für die Einhaltung von Vorschriften verantwortlich, deren Existenz oft gar nicht allgemein bekannt ist. Das persönliche Haftungsrisiko (straf- und zivilrechtlich) ist entsprechend schwer kalkulierbar.

Brandschutznachweis Kostenkontrolle bei Brandschutzmaßnahmen Brandschutzforum Formulare zum Brandschutz


Wohn- und Bürogebäude - sonstige einfache Bauwerke

Im wesentlichen kann für Wohn- und Bürogebäude (und sonstige einfache Bauwerke) der Brandschutznachweis nach Landesbauordnung in Form einer Tabelle erstellt werden. Für jedes Bauteil werden die Brandschutzanforderungen aus der Bauordnung den geplanten Bauteileigenschaften gegenübergestellt (Soll-Ist-Vergleich). Entspricht das Bauteil den baurechtlichen Anforderungen sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Genügt das Bauteil dagegen dem baurechtlichen Mindeststandard nicht, ist der Planer gehalten einen Vorschlag zur Kompensation zu machen und diesen in Form eines Abweichungsantrags bei der Behörde einzureichen. Zusätzlich sollten aber die Fluchtwege in Plänen dargestellt werden.


Sonderbauten (ohne Industriebau)

Es ist zu unterscheiden, ob es für den jeweiligen Sonderbau auch eine Sonderbauverordnung (z.B. Versammlungsstättenverordnung, Beherbergungsstättenverordnung usw.) gibt, oder der Nachweis nach der Landesbauordnung erfolgen muß.

In den Sonderbauverordnungen gibt es detaillierte Regelungen für die besonderen Sicherheitsbedürfnisse und Nutzungsanforderungen dieser Bauwerke. Im Prinzip kann auch hier ein Teil des Brandschutznachweises in Tabellenform erfolgen. Eventuelle Lücken (=nicht geregelte Bereiche) in der Sonderbauverordnung sind durch die Festlegungen aus der Landesbauverordnung zu schließen.

Schwieriger ist die Situation für den Planer bei Sonderbauten ohne zugehörige Sonderbauverordnung. Hier ist der Planer selbst gehalten, die spezifischen Brandschutzprobleme dieses Bauwerks zu erkennen und durch angemessene Maßnahmen (baulich, technisch, organisatorisch) einen akzeptablen Brandschutz zu gewährleisten. Hierzu sind Rücksprachen mit den Genehmigungsbehörden, der Feuerwehr und ggf. dem Sachversicherer zweckmäßig. Die Erstellung eines "wasserdichten" Brandschutzkonzeptes ist hier besonders wichtig.


Industrie- und Gewerbegebäude

Der Brandschutznachweis ist nach den Vorgaben der Industriebaurichtlinie zu führen. Die Industriebaurichtlinie kennt drei Varianten für die Erstellung eines Brandschutznachweises:

Muster-Industriebaurichtlinie Fassung 2000
Erläuterungen zur Muster-Industriebaurichtlinie Fassung 2000

1) Tabellenwerte aus Abschnitt 6 Industriebaurichtlinie:
Diese Nachweisform sollte für die Mehrzahl aller Bauvorhaben angewendet werden. Die einfache Nachweisform und die enthaltenen Reserven gewährleisten auch für die Zukunft eine flexible Gebäudenutzung.

Fragebogen Brandschutznachweis

2) Berechnung nach Abschnitt 7 Industriebaurichtlinie:
Diese Nachweisform macht nur unter der Voraussetzung Sinn, dass die vorhandenen Brandlasten eher gering und Nutzungsänderungen in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sind. Gerade bei späteren Nutzungsänderungen oder Verarbeitung von Stoffen mit höherer Brandlast besteht die Gefahr, dass die Gebäudesubstanz den dann verschärften Brandschutzanforderungen nicht mehr genügt. Aufwendige Nachrüstmaßnahmen oder Umbauten wären erforderlich. Im Zweifelsfall sollten zumindest entsprechende Sicherheitszuschläge bei der Brandlastermittlung berücksichtigt werden oder besser gleich ein Nachweis nach Abschnitt 6 geführt werden.

3) Simulation gemäß Anhang 1 Industriebaurichtlinie:
Hier sind die Voraussetzungen für den Einsatz von ingenieurmäßige Brandschutzmethoden (Brandsimulation, Evakuierungssimulation) festgelegt. In der Praxis werden diese Verfahren wegen der hohen Kosten und auch der Skepsis der Genehmigungsbehörden nur in Einzelfällen (Großprojekten) angewendet. Ein besonderes Problem stellt die Prüfbarkeit/Verlässlichkeit der Simulationsergebnisse dar.


Überprüfung von Brandschutzmaßnahmen

Gebäudeeigentümer (insbesondere von Sonderbauten) werden oft mit der Forderung nach zusätzlichen Brandschutzmaßnahnen konfrontiert. Diese Verbesserungswünsche können sowohl von der Genehmigungsbehöde, der Feuerwehr und manchmal auch von den Gebäudenutzern kommen. Meist kann der Eigentümer die Notwendigkeit der geforderten Maßnahmen nicht beurteilen. Auch von Fachleuten (Planer, Architekten) ist nicht immer Unterstützung zu erwarten, wenn die Eigeninteressen (Honorar) mit der Zielsetzung des Eigentümers kollidieren. Dann ist es zweckmäßig, sich rechtzeitig (also möglichst schnell nach Kenntnis der gestellten Brandschutzanforderungen) fachkundige Unterstützung zu holen. Eine qualifizierte Beratung hilft hier, die notwendigen von den überflüssigen/übertriebenen Forderungen zu trennen um die Kosten im vertretbarem Rahmen zu halten.


Brandschutz-Forum

Brandschutz-Fachplaner


Brandschutzformulare

Hilfreiche Fomulare zum Brandschutz finden Sie hier:

Formular der Stadt München: Brandschutznachweis

Formular der Stadt München: Antrag auf Abweichung

Formular der Stadt München: Vorlage bautechnischer Nachweise

Formular der Stadt München: Antrag auf Siegelung einer Feuerwehrzufahrt

Formular des Innenministeriums: Bescheinigung eines verantwortlichen Sachverständigen für den vorbeugenden baulichen Brandschutz

Formular des Innenministeriums: Bescheinigung eines verantwortlichen Sachverständigen über die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen

Formular des Innenministeriums: Bescheinigung eines verantwortlichen Sachverständigen über die sicherheitstechnischen Anlagen


(c) by Dipl.-Ing.(TU) Martin Huber, München, Juli 2010, Impressum